Am 26. April hat der Bundestag ein wegweisendes Gesetz verabschiedet, das erhebliche Änderungen im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland mit sich bringt. Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie weiterer zwölf Verordnungen zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) aller Leistungsklassen zu beschleunigen und die damit verbundene Bürokratie erheblich zu reduzieren. Für Eigenheimbesitzer, Mieter und Gewerbetreibende im Raum Herford, Bielefeld und Umgebung ergeben sich daraus spannende neue Möglichkeiten.
Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. Vereinfachungen für Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke, auch bekannt als Stecker-Solar-Geräte, erfahren durch das neue Gesetz eine deutliche Vereinfachung in der Handhabung:
- Registrierung: Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig; es genügt die Meldung beim Marktstammregister.
- Leistungserhöhung: Die zulässige Maximalleistung wird von 600 Watt auf 800 Watt erhöht.
- Installation: Der Betrieb an traditionellen Ferraris-Zählern wird bis zur Installation eines Zweirichtungszählers erlaubt.
2. Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Das Gesetz erleichtert die Installation und Nutzung von PV-Anlagen in Mehrparteiengebäuden erheblich:
- Gleichstellung aufgehoben: Betreiber von PV-Anlagen werden nicht mehr automatisch mit großen Energieversorgern gleichgesetzt.
- Erweiterte Fördermöglichkeiten: Neben Wohngebäuden können nun auch PV-Anlagen auf Gewerbegebäuden und Nebengebäuden wie Garagen gefördert werden, solange der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird.
3. Vereinfachte Anschlussregelungen für Anlagen
- Netzanschlussverfahren: Für Anlagen bis 30 kW gilt ein vereinfachtes Anschlussverfahren. Sollte der Netzbetreiber nicht fristgerecht reagieren, dürfen die Anlagen direkt angeschlossen werden.
- Zertifizierungsbefreiung: Anlagen bis 500 kW benötigen nun kein Zertifikat mehr für den Netzanschluss.
4. Sonderregelungen für spezielle PV-Anlagen
- Sonderausschreibungen: Für spezielle Anlagenformen wie Agri-PV, Floating-PV oder Moor-PV sind gesonderte Ausschreibungen vorgesehen, um die höheren Kosten angemessen zu berücksichtigen.
- Solarstadl-Programm: Landwirtschaftliche Gebäude, die seit 2012 errichtet wurden, können unter verbesserten Förderkonditionen nachgerüstet werden.
5. Freiflächenanlagen
- Ausschreibungsgrenzen: Die Obergrenze für die Teilnahme an Ausschreibungen für Freiflächenanlagen wurde von 20 MW auf 50 MW angehoben.
- Bau auf landwirtschaftlichen Flächen: Der Bau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird erleichtert und die Einspruchsmöglichkeiten der Bundesländer eingeschränkt.
6. Erhöhte Vergütung
- Vergütungssätze: Für Anlagen zwischen 40 kW und 750 kW sind höhere Vergütungssätze vorgesehen, was die Investition in solche Anlagen noch attraktiver macht.
Für Hausbesitzer und Gewerbetreibende in der Region bietet das „Solarpaket 1“ attraktive neue Möglichkeiten, um in erneuerbare Energien zu investieren und langfristig von niedrigeren Energiekosten und einer umweltfreundlichen Energieversorgung zu profitieren. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie mit einer Photovoltaikanlage auszustatten oder zu erweitern, ist jetzt ein idealer Zeitpunkt, um die neuen Regelungen zu nutzen.